§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die Fullplay Media (Inhaber: Noah Schlegel, Kandelstrasse 7, 79541 Lörrach, Deutschland) gegenüber Auftraggebern (im Folgenden: Auftraggeberin) erbringt. Mit der Auftragserteilung erkennt die Auftraggeberin diese AGB an. Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Fullplay Media.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Video- und Fotoproduktionsleistungen, einschliesslich Konzept, Drehbuch, Storyboard, Dreh, Schnitt, Postproduktion, Lokalisierung sowie KI-gestützte Hilfsleistungen, gemäss dem von der Auftraggeberin gewählten Paket im Shop oder gemäss separat vereinbartem Leistungsumfang.
Massgeblich sind die im Paket-Konfigurator beziehungsweise im individuellen Angebot beschriebenen Drehtage, Lieferformate, Revisionsrunden und Lieferzeiten. Nebenleistungen wie Reisekosten ausserhalb des Grossraums Zürich oder Basel werden separat ausgewiesen.
§ 3 Pflichten der Auftraggeberin
Die Auftraggeberin liefert Briefing, Skript-Vorgaben, Logos, Markenrichtlinien sowie sämtliche für die Produktion benötigten Materialien rechtzeitig und vollständig. Sie sichert zu, dass sie zur Verwendung sämtlicher beigestellter Materialien berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt.
Für die Teilnahme identifizierbarer Personen im Bild oder mit ihrer Stimme stellt die Auftraggeberin die erforderlichen Einwilligungen sicher oder ermöglicht Fullplay Media, diese einzuholen.
§ 4 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung erhält die Auftraggeberin die im Angebot definierten Nutzungsrechte am ausgelieferten Werk. Soweit nicht abweichend vereinbart, umfasst die Standard-Lizenz eine zeitlich und gebietsmässig unbegrenzte Nutzung für die digitale Markenkommunikation (Webseite, Social Media, interne Präsentationen).
Erweiterte Verwendungsrechte (TV-Werbung, Out-of-Home, Lizenzweitergabe an Dritte) werden separat vereinbart und vergütet. Fullplay Media behält das Recht, das Werk für eigene Referenzzwecke (Showreel, Webseite, Pitch-Materialien) zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 5 Subunternehmer und Crew
Fullplay Media ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer und freie Mitwirkende (Kameraleute, Tonmeister, Editoren, Coloristen) für die Auftragsabwicklung einzusetzen. Fullplay Media bleibt alleinige Vertragspartnerin der Auftraggeberin und haftet für die ordnungsgemässe Leistungserbringung dieser Mitwirkenden.
§ 6 Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlung
Es gelten die im Shop beziehungsweise im Angebot ausgewiesenen Festpreise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit anwendbar.
Standardmässig gilt: 30 % bis 50 % Anzahlung bei Auftragsstart, Restbetrag bei Lieferung. Abonnement-Pakete (Story Stream, Brand Library) werden monatlich beziehungsweise quartalsweise über Stripe abgerechnet. Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
§ 7 Termine und Lieferfristen
Lieferfristen werden im Paket-Konfigurator beziehungsweise im Angebot festgelegt. Sie beginnen mit der Auftragsbestätigung und dem vollständigen Eingang aller von der Auftraggeberin beizustellenden Materialien sowie der geleisteten Anzahlung.
Verzögerungen durch höhere Gewalt, Krankheit zentraler Mitwirkender oder durch verspätete Mitwirkung der Auftraggeberin verlängern die Lieferfrist angemessen.
§ 8 Einsatz von KI-Werkzeugen in der Produktion
8.1 KI-gestützte Arbeitsschritte
Fullplay Media setzt für Konzeption, Recherche, Schnitt, Farbkorrektur, Sprachübersetzung sowie zur Erzeugung von Hilfsmaterial (B-Roll, Storyboards, Stimm-Samples) marktübliche KI-Werkzeuge ein. Welche Werkzeuge in einem konkreten Auftrag zum Einsatz kommen, wird der Auftraggeberin auf Anfrage genannt.
8.2 Menschliche Endverantwortung
Jedes ausgelieferte Werk wird vor der Übergabe von einer Person bei Fullplay Media kreativ, fachlich und rechtlich gesichtet. Eine ungeprüfte Auslieferung KI-erzeugter Inhalte findet nicht statt.
8.3 Persönlichkeitsrechte, Stimm- und Bild-Klone
Die Erzeugung synthetischer Abbilder oder Stimmen identifizierbarer Personen erfolgt ausschliesslich nach deren schriftlicher Einwilligung, die Zweck, Verwendungsumfang und Dauer benennt. Die Auftraggeberin sichert zu, dass für alle von ihr beigestellten Personen entsprechende Einwilligungen vorliegen oder von Fullplay Media eingeholt werden dürfen.
8.4 Rechte an Trainings- und Quellmaterial
Fullplay Media setzt nur KI-Werkzeuge ein, die nach Auskunft der jeweiligen Anbieter ein lizenzkonformes Training nutzen oder klare Nutzungslizenzen für die generierten Inhalte einräumen. Eine Haftung für allfällige abweichende Rechtspositionen Dritter an Trainingsmaterial der Anbieter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8.5 Inhaltliche Richtigkeit
KI-Werkzeuge können Inhalte erzeugen, die nicht den Tatsachen entsprechen ("Halluzinationen"). Fullplay Media prüft sachlich-relevante Aussagen vor Auslieferung mit angemessener Sorgfalt. Die letzte fachliche Prüfung, insbesondere bei medizinischen, juristischen, finanziellen oder sicherheitsrelevanten Aussagen, obliegt der Auftraggeberin.
8.6 Musik- und Stockmaterial
Soweit in einer Produktion KI-generierte Musik oder Klangbeiträge verwendet werden, wird dies in der Lieferdokumentation ausgewiesen. Stock-Material wird nur aus Quellen mit ausdrücklicher kommerzieller Lizenz bezogen. KI-erzeugte Bild- oder Videoinhalte werden nur dann als Hauptmotiv verwendet, wenn die Auftraggeberin dies vorab freigibt.
§ 9 Haftung
Fullplay Media haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Fullplay Media nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und in diesem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftungssumme pro Auftrag ist auf das vereinbarte Auftragsvolumen begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Reputationsfolgen sowie für von der Auftraggeberin trotz Freigabe unentdeckt gebliebene Sachfehler ist ausgeschlossen.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
Einzelaufträge enden mit der vollständigen Lieferung und Bezahlung. Abonnement-Pakete laufen ab dem im Vertrag genannten Startdatum und können mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt werden. Mindestlaufzeiten sind im jeweiligen Paket-Konfigurator ausgewiesen.
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beidseitig unberührt.
§ 11 Änderungen der AGB, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Fullplay Media behält sich vor, diese AGB anzupassen. Änderungen werden mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich angekündigt. Widerspricht die Auftraggeberin nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Lörrach, soweit gesetzlich zulässig. Für Verbraucher mit Wohnsitz in der Schweiz gelten zwingende Verbraucherschutzbestimmungen ihres Wohnsitzstaates.
§ 12 Kontakt
Fullplay Media · Inhaber: Noah Schlegel
Kandelstrasse 7 · 79541 Lörrach · Deutschland
E-Mail: info@fullplaymedia.ch
Telefon: +49 152 52793088